Die Groberfassung ist die strukturierte Erfassung der Bilanz- und GuV-Daten auf summarischer Ebene. Dabei werden nur die wichtigsten Posten übernommen – meist in Anlehnung an das Gliederungsschema des HGB (§ 266 HGB für Bilanz, § 275 HGB für GuV).
Beispielhafte … weiterlesen