Kategorie:
Tiefgliederung
Die Groberfassung ist die strukturierte Erfassung der Bilanz- und GuV-Daten auf summarischer Ebene. Dabei werden nur die wichtigsten Posten übernommen – meist in Anlehnung an das Gliederungsschema des HGB (§ 266 HGB für Bilanz, § 275 HGB für GuV).
Beispielhafte Posten:
- Anlagevermögen (gesamthaft)
- Umlaufvermögen (ohne Unterteilung)
- Eigenkapital
- Verbindlichkeiten
- Umsatzerlöse
- Jahresüberschuss
📝 Zweck:
- Schnelle Erfassung
- Erste Analysefähigkeit (z. B. zur Berechnung von Kennzahlen wie Eigenkapitalquote)
- Vorbereitung auf weitere Gliederung