Was ist die Groberfassung?
Kategorie: Tiefgliederung

Die Groberfassung ist die strukturierte Erfassung der Bilanz- und GuV-Daten auf summarischer Ebene. Dabei werden nur die wichtigsten Posten übernommen – meist in Anlehnung an das Gliederungsschema des (§ 266 HGB für Bilanz, § 275 HGB für GuV).

Beispielhafte Posten:

  • Anlagevermögen (gesamthaft)
  • Umlaufvermögen (ohne Unterteilung)
  • Eigenkapital
  • Verbindlichkeiten
  • Umsatzerlöse
  • Jahresüberschuss

📝 Zweck:

  • Schnelle Erfassung
  • Erste Analysefähigkeit (z. B. zur Berechnung von Kennzahlen wie Eigenkapitalquote)
  • Vorbereitung auf weitere Gliederung
Tags: aufgestelleter Abschluss, Groberfassung, Offenlegung