Was ist die Groberfassung?

Die Groberfassung ist die strukturierte Erfassung der Bilanz- und GuV-Daten auf summarischer Ebene. Dabei werden nur die wichtigsten Posten übernommen – meist in Anlehnung an das Gliederungsschema des (§ 266 HGB für Bilanz, § 275 HGB für GuV).

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