Merkmal | Tiefgliederung | |
Detaillierungsgrad | Oberflächlich (HGB-Posten) | Sehr detailliert (unterhalb der HGB-Posten) |
Zweck | Überblick, Schnellanalyse, Standardkennzahlen | Tiefenanalyse, intern. Planung, Bewertung |
Beispiel | „Umlaufvermögen: 100.000 €“ | „Rohstoffe: 40.000 €, Forderungen: 60.000 €“ |
Anwendung | z. B. in Bilanzdatenbanken, Kreditprüfung | z. B. für Unternehmensbewertung |
Was bedeutet Tiefgliederung?
Die Tiefgliederung ist die detaillierte Aufschlüsselung der Bilanz- und GuV-Posten in ihre einzelnen Bestandteile. Sie geht über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus und orientiert sich oft an internen Analysebedürfnissen oder Controlling-Zwecken.
Beispielhafte Details:
- Aufteilung des Anlagevermögens in Grundstücke, Maschinen, immaterielle Vermögenswerte