Kategorie:
Tiefgliederung
Die Tiefgliederung ist die detaillierte Aufschlüsselung der Bilanz- und GuV-Posten in ihre einzelnen Bestandteile. Sie geht über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus und orientiert sich oft an internen Analysebedürfnissen oder Controlling-Zwecken.
Beispielhafte Details:
- Aufteilung des Anlagevermögens in Grundstücke, Maschinen, immaterielle Vermögenswerte
- Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten nach Laufzeit oder Gegenpartei
- Detaillierte Gliederung der Umsatzerlöse nach Regionen oder Produktgruppen
📝 Zweck:
- Tiefere betriebswirtschaftliche Analyse
- Vorbereitung auf Planungs- oder Bewertungszwecke
- Genauere Kennzahlenberechnungen (z. B. EBIT, Working Capital)